Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots) –
62 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach prüften am 30. November 2023 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung
43 Gebäudereinigungsunternehmen – 17 vom Standort Offenburg aus, 21 im Großraum Freiburg und 5 im Raum Lörrach – und dort insgesamt 106 tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und der rechtmäßigen Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Die Prüfung war auch auf einen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern ausgerichtet.
Im Zuge dessen mussten am Standort Lörrach sofort je sechs Ordnungswidrigkeiten-verfahren und Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und illegaler Beschäftigung eingeleitet werden. Weitere 21 Befragungen lieferten erste Hinweise auf Unstimmigkeiten, welche nun eingehender zu überprüfen sind. So könnte in neun Fällen – sechs im Raum Offenburg und drei im Raum Freiburg – der Mindestlohn unterschritten sein. Drei Arbeitgeber könnten daneben die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben und zwei befragte Beschäftigte gaben an, neben den Lohnzahlungen auch Sozialleistungen zu beziehen, welche ihnen dann aber nicht zustehen würden. Zu diesen Sachverhalten müssen die Zöllnerinnen und Zöllner weiter ermitteln.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt.
Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten kommt.
Hintergrundinformation:
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung – 9. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13,00 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro.
Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
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Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
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Quelle: ots