Saarbrücken/ Saarland/ Rheinland-Pfalz (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken hat im vergangenen Jahr 1.213 Arbeitgeber überprüft (2021: 1.120; 2020: 1.032).
Hierbei belief sich die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren im letzten Jahr auf insgesamt 5.144 (2021: 5.199; 2020: 4.568).
Die im Jahr 2022 abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von über 30 Jahren.
Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbediensteten Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von mehr als 4,7 Millionen Euro auf.
„Damit konnten die 155 Zöllnerinnen und Zöllner, die beim Hauptzollamt Saarbrücken derzeit zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingesetzt werden, einen wichtigen Teil zu fairem Wettbewerb, den Erhalt von Arbeitsplätzen und gerechte
Arbeitsbedingungen beitragen“, so Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Neben verdachtsunabhängigen Prüfungen wurden auch 2022 Hinweise überprüft und Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Dabei handelte es sich um Prüfungen, die regional, überregional oder bundeweit mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem in Mindestlohnbranchen, dem Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im
Speditions-, Transport-, Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern durchgeführt wurden.
Auch im Jahr 2023 können bereits erste Ergebnisse im Kampf gegen die Schwarzarbeit vorgewiesen werden.
Bei einer Baustellenkontrolle in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan am 16.02.2023 wurden insgesamt 27 Arbeitnehmer bei Tiefbauarbeiten angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei stellte sich heraus, dass insgesamt 10 der angetroffenen Personen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis besaßen und sich somit
unerlaubt in Deutschland aufhielten.
Während der weiteren Überprüfung des Arbeitgebers wurden außerdem mehrere Verstöße gegen das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Handwerksrecht festgestellt.
Dies hat nun die Einleitung mehrerer Straf- und Bußgeldverfahren zur Folge, wodurch die Verantwortlichen bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit erheblichen strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Das Hauptzollamt Saarbrücken ist zuständig für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz (der genaue Zuständigkeitsbereich kann der im Anhang beigefügten Karte entnommen werden).
Die Jahresergebnisse im Einzelnen können der im Anhang beigefügten Anlage entnommen werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Niklas Armbrust
Telefon: 0681-8308-1116
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots