Bremen (ots) –
Bremen Heute prüften über 40 Zöllnerinnen und Zöllner der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen im Rahmen
einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die
Einhaltung des Mindestlohns.
Dabei wurden in den Landkreisen Cuxhaven und Stade 24 Arbeitgeber
geprüft und vor Ort 49 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung
befragt.
Geprüft wurden hier schwerpunktmäßig Kioske, Tankstellen und
Autowaschanlagen.
Dabei wurden in den Landkreisen Cuxhaven und Stade in zwei Fällen
Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mindestlohnbestimmungen
sowie drei Meldeverstöße zur Sozialversicherung festgestellt. In
drei Fällen gab es Anhaltspunkte für eine Arbeitsaufnahme bei
gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen.
In der Stadt Bremen wurden 41 Arbeitgeber überprüft und 99
Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. In der Hansestadt
prüften die Zöllnerinnen und Zöllner in der Gastronomiebranche sowie
in Friseur- und Kosmetiksalons. In zwei Fällen wurden Arbeitende aus
Nicht-EU-Staaten angetroffen, die aufgrund Ihres Aufenthaltstatusses
keine Arbeit hätten aufnehmen dürfen. Gegen beide Personen wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes
und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der
unerlaubten Arbeitsaufnahme eröffnet. Beide Personen waren zudem
nicht zur Sozialversicherung angemeldet.
„Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine wesentliche
Voraussetzung zur sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger und
steht bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die
deutliche Anhebung auf 12,00 Euro weiter im Fokus unserer Tätigkeit“,
erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen und macht
deutlich „Zuwiderhandlungen werden von uns konsequent verfolgt. Das
Vorenthalten von Löhnen oder Lohnbestandteilen ist nichts anderes als
Wirtschaftskriminalität.“
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche
Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der
Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen
abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei
steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden
und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede
Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit
dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam
und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn
gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der
Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die
Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw.
Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige
bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig,
unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu
verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen
sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten
Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer
hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges
Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
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