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HZA-P: Tabak statt Nüsse / Zoll verhindert illegale Einfuhr von Wasserpfeifentabak

Potsdam (ots) –

Bereits am 7. Juni stellten Beamt*innen des Hauptzollamtes Potsdam am Flughafen BER insgesamt 8 kg Wasserpfeifentabak sicher.
Die Beamt*innen kontrollierten einen in Italien wohnenden Libanesen bei seiner Einreise und stellten zunächst 1,25 kg Wasserpfeifentabak fest. Allein diese Menge ist eine Zuwiderhandlung, da nur die Menge von 250 Gramm Wasserpfeifentabak steuerfrei ist. Die Zöllner*innen entschlossen sich daher, auch das restliche Reisegepäck zu kontrollieren und fanden im Koffer des Reisenden weitere 7 kg Wasserpfeifentabak, der in 5 Pakete einer Nussmischung eingearbeitet war. Gegen den 39-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Bereits 4 Monate zuvor war die Frau des Beschuldigten mit 11,5 kg Wasserpfeifentabak am BER erwischt worden.

„Seit dem letzten Jahr steigen die Feststellungen von illegal verbrachtem Wasserpfeifentabak bei uns am Flughafen BER stetig an. Hierbei entsteht nicht nur ein Steuerschaden durch die illegale Einfuhr, sondern für die Verwender auch ein beträchtliches gesundheitliches Risiko durch das zugesetzte Feuchthaltemittel“, sagte Janine Schwieger, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Potsdam.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Pressestelle
Janine Schwieger
Telefon: 0331/50591-1007
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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