Landshut (ots) –
Vor kurzem kontrollierten Zollbeamte der Mobilen Abfertigungsgruppe des Zollamts Hallbergmoos eine Postsendung aus Australien, die an eine Privatperson in Deutschland adressiert war. Sie fanden darin vier Schlüsselanhänger, sechs Gürtel und einen Geldbeutel aus dem Leder des Leistenkrokodils. Diese Tierart ist im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens als geschützt gelistet.
Die für die Einfuhr nach Deutschland zwingend vorgeschriebenen Genehmigungen konnten vom Empfänger nicht vorgelegt werden. Die Accessoires wurden somit beschlagnahmt.
„Waren aus Tieren oder Pflanzen, die unter dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens stehen, werden in manchen Urlaubsländern oft in großer Zahl zum Beispiel auf Märkten angeboten. Auch wenn die Verkäufer mögliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen verneinen, sollte man sich immer gründlich über Verbote und Beschränkungen informieren. Hilfreich hierbei sind die Informationen unter www.zoll.de“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Landshut.
Zusatzinformation:
Der Zoll mit seinen vielseitigen Tätigkeiten bietet eine interessante Ausbildung im mittleren Zolldienst, sowie ein Duales Studium (Bachelor of Laws (LL.B.)) im gehobenen Zolldienst und ein Duales Studium Verwaltungsinformatik an.
Um einen Einblick in unsere Tätigkeiten zu ermöglichen, veranstaltet das Hauptzollamt Landshut in diesem Jahr drei Zollinfotage – Ausbildung (27.04.2024 in Altdorf, 22.06.2024 in Plattling, 14.09.2024 in Passau).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Anmeldung ist möglich unter: [email protected].
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Landshut
Pressesprecherin
Telefon: 0871-806-1031
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots