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Mittwoch, 4. Dezember 2024

HZA-KA: Weltverbrauchertag am 15. März 2024 / Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

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Karlsruhe (ots) –

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

„So enthielt beispielweise eine Postsendung, welche beim Zollamt Pforzheim aufgegriffen wurde, zahlreiche Flaschen, die angeblich Kosmetika sein sollten. Eine Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörde ergab jedoch, dass es sich in Wirklichkeit um Arzneimittel handelte, deren Einfuhr verboten war.“, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

Auch Produktfälschungen treten in diesem Zusammenhang regelmäßig auf. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung.

„Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Holm abschließend.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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