München Kiefersfelden Traunstein (ots) –
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein und des
Zollfahndungsamtes München.
Bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei in Kiefersfelden kam es Ende April 2023 zu einer nicht alltäglichen Entdeckung. In einem aus Österreich kommenden Pkw mit rumänischer Zulassung fanden die Beamten – an verschiedenen Orten im Fahrzeug verstaut – mehr als 62 Kilogramm 2-Euro-Münzen. Auffällig waren ungewöhnliche Prägemerkmale auf den Münzen, weshalb zum damaligen Zeitpunkt eine mögliche Entwertung derselben angenommen worden war. Ebenso bemerkenswert war die ursprüngliche Erklärung des mittlerweile 33-jährigen Fahrers, der vorgab, die Behältnisse mit den 62 Kilogramm Münzgeld neben einem Mülleimer auf einem Parkplatz bei Verona gefunden zu haben. Der Nominalwert des Münzgeldes wird auf rund 15.000 Euro geschätzt.
Unter Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität („Traunsteiner Modell“) übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen – zunächst wegen des Verdachts der Geldwäsche. Bei diesen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Münzen ursprünglich entwertet und als Metallschrott verkauft worden waren, bevor sie rechtswidrig wieder begradigt wurden, um Verkaufsautomaten über den tatsächlich nicht mehr vorhandenen Zahlungswert zu täuschen. Da der kontrollierte Fahrer des Pkw dies wusste und er auch mit entsprechender Täuschungsabsicht handelte, wurde er Ende August 2023 durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei der rechtlichen Würdigung folgte das Amtsgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. Maßgeblich für die Strafaussetzung zur Bewährung waren laut Urteilsbegründung insbesondere das straflose Vorleben des Angeklagten, sein in der Hauptverhandlung abgegebenes vollumfängliches Geständnis und die erlittene Untersuchungshaft von etwas mehr als vier Monaten. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Da die sichergestellten Münzen der Einziehung unterliegen, wurden Experten des Bayerischen Hauptmünzamtes hinzugezogen, mit deren sachverständiger Beratung die Münzen letztlich Ende Oktober 2023 bei der Bundesbank ordnungsgemäß entwertet („decoiniert“) wurden. Der übrig gebliebene Metallschrott wurde weiterverkauft, der Erlös durch die Staatskasse vereinnahmt.
Anmerkung:
Mit einem Durchmesser von 25,75 mm und einem Gewicht von 8,50 Gramm ist die 2-Euro-Münze die größte. Der goldfarbene Kern besteht aus Nickel-Messing und der äußere Ring aus Kupfernickel. Seit 2002 ist diese gültiges Zahlungsmittel im Euroraum.
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Christian Schüttenkopf
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