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Dienstag, 3. Dezember 2024

ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Europäischen Staatsanwaltschaft und des Zollfahndungsamts Hannover

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Hannover (ots) –

Urteil des Landgerichts Osnabrück gegen Angeklagte wegen Einfuhrschmuggel und Unterfakturierung hochwertiger Kraftfahrzeuge aus Drittländern

– Haftstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie von 24 Monaten und
von 16 Monaten zur Bewährung gegen drei Haupttäter
– Vollstreckung von Pfändungen zur Vermögensabschöpfung in
Millionenhöhe
– Sportwagen im Wert von 300.000 Euro gepfändet

Zu Haftstrafen von 3 Jahren und 6 Monaten sowie zu 16 Monaten zur Bewährung verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück zwei Angeklagte aus dem Emsland am 22.08.2023. Ein estnischer Staatsangehöriger wurde zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt.

Das Zollfahndungsamt Hannover ermittelte seit 2021 im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) – Zentrum Hamburg – gegen die Männer wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung bei der Einfuhr hochwertiger Kraftfahrzeuge aus Drittländern in die Europäische Union.

Anfänglich standen zwei 38 und 52 Jahre alte Täter im Verdacht, hochwertige Kraftfahrzeuge aus Drittländern unter Vorlage gefälschter litauischer Verzollungsdokumente auf dem Landweg in die EU zu transportieren. Folglich wurden für diese Fahrzeuge keinerlei Einfuhrabgaben entrichtet. Weitere Ermittlungen ergaben, dass im Laufe des Jahres 2021 die Tatbegehung durch die beiden nunmehr Verurteilten geändert wurde.
Die angekauften Luxusfahrzeuge wurden danach im Zusammenwirken mit dem in Estland wohnhaften Täter auf dem See-, Luft- oder Landweg in die Niederlande verbracht.
Dort wurden die Fahrzeuge mit unrichtigen Wertangaben zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr angemeldet und abgefertigt. Durch diese sogenannte Unterfakturierung wurden in diesen Fällen die Einfuhrabgaben zu niedrig festgesetzt.

Das Gericht befand einen der Angeklagten in 14 Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Schmuggels und in 9 Fällen des gewerbsmäßigen Schmuggels für schuldig und verhängte eine Haftstrafe in Höhe von 3 Jahren und 6 Monaten.
Ein weiterer Angeklagter wurde in insgesamt 6 Schmuggelfällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und 4 Monaten verurteilt.
Der estnische Staatsangehörige wurde aufgrund des banden- und gewerbsmäßigen Schmuggels in einem Fall sowie der Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Schmuggel in 11 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger aller drei Angeklagten haben Rechtsmittel eingelegt.
Gegen einen vierten Angeklagten wurde das Verfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung eines fünfstelligen Betrages eingestellt.

Durch Einziehung von vier bereits im Dezember 2021 sichergestellten Kraftfahrzeugen sowie bisher von zwei Beschuldigten geleisteter finanzieller Wiedergutmachung wurden über 1 Million Euro der hinterzogenen Einfuhrabgaben gesichert.
Im Urteil gegen einen der Angeklagten wurde zudem eine Einziehungsentscheidung gegen das von ihm geführte Unternehmen über knapp 2,3 Millionen Euro getroffen.

Auf dieser Grundlage hat das Landgericht Osnabrück einen Vermögensarrest in gleicher Höhe erlassen, woraufhin Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Hannover Anfang September 2023 erneut die Geschäftsräume des Unternehmens durchsuchten. Dabei wurde ein Sportwagen im Wert von 300.000 Euro gesichert. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg pfändete zudem das Bankguthaben sowie ausstehende Forderungen des Unternehmens.

Eine erste Pressemitteilung zum Sachverhalt wurde am 04.02.2022 veröffentlicht. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5138760)

Zusätzliche Information:

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der „verstärkten Zusammenarbeit“ teil. Die EUStA wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem Europäischen Staatsanwalt pro teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte Europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung.

Rückfragen bitte an:

Lidija Globokar
Europäische Staatsanwaltschaft
Pressereferentin
Tel: +352 4301 34115
[email protected]

oder an

Zollfahndungsamt Hannover
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-

Julia Söllner
– Pressesprecherin –
Tel: +49 – (0)511 8990 1004
Mobil: +49 – (0)172 / 8893453
Email: [email protected]

Tobias Steinführer
– Stellv. Pressesprecher –
Tel: +49 – (0)511 / 8990 4310
Mobil: +49 – (0)172 / 2579408
Email: [email protected]

Original-Content von: Zollfahndungsamt Hannover, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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