Aalen/Vechta (ots) –
Der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch liegen Aufnahmen aus einer CO2-Betäubungsanlage im niedersächsischen Landkreis Vechta vor. Die Aufnahmen, die im April entstanden sind, zeigen Schweine, die bis zu 60 Sekunden lang panisch und bei vollem Bewusstsein um ihr Leben kämpfen, während sie dem hochkonzentrierten Kohlendioxid ausgesetzt sind. Das subjektive Erstickungsgefühl durch den plötzlichen Sauerstoffentzug und die schmerzhaften Auswirkungen des Kohlendioxids auf die Schleimhäute der Tiere versetzen diese in Todesangst und führen zu massiven Flucht- und Abwehrreaktionen. Blutverschmierte CO2-Gondeln zeugen davon, wie die Schweine mit voller Wucht gegen die Metallgitterstäbe rennen und sich dabei teils schwer verletzen. Die Tiere schreien, trampeln übereinander, sind verzweifelt und versuchen ihre Nasen durch die Gondelwand zu strecken, um an Sauerstoff zu gelangen. Das Material zeigt außerdem, wie Mitarbeiter wiederholt mit Treibpaddeln auf die Köpfe der Tiere einschlagen, um sie zu den Betäubungsgondeln zu treiben. Ein Schwein wird dort von der automatischen Schiebetür eingeklemmt und schreit mehrere Sekunden lang, ehe es sich selbst aus seiner Notlage befreien kann. Animal Rights Watch hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Schlachtbetrieb erstattet.
„Was den Schweinen in diesem Betrieb während der CO2-Betäubung angetan wird, ist kaum in Worte zu fassen. Ihre Fluchtversuche sind Ausdruck schrecklicher Todesangst, in ihren schmerzerfüllten Schreien und Blicken zeigt sich die pure Verzweiflung,“ so Scarlett Treml, Agrarreferentin bei ARIWA. „Doch wer nun glaubt, diese Aufnahmen seien ein Einzelfall, der irrt sich: Über 30 Millionen und damit mehr als 80 Prozent aller Schweine allein in Deutschland, werden jährlich in CO2-Gruben hineingetrieben und diesem qualvollen Erstickungskampf ausgesetzt. Es ist höchste Zeit, dass wir unseren Umgang mit Tieren neu denken und diesem System den Rücken kehren.“
Kein Einzelfall, sondern Systemproblem: EFSA seit Jahren für Abschaffung der CO2-Betäubung bei Schweinen
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt in einem wissenschaftlichen Gutachten, dass der „Mangel an Kompetenzen und/oder Ausbildung des Personals in Schlachteinrichtungen ein ernstes Tierschutzproblem darstellt“ [1]. Die Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid wurde im Jahr 2009 trotz der Bedenken der EFSA von der EU-Kommission zugelassen: „Es ist unangemessen, ein Tier bei vollem Bewusstsein einer bekannt schädlichen gasförmigen Umgebung auszusetzen, aus der es nicht entkommen kann“ [2]. Dass sowohl die Betäubung mit Kohlendioxid, aber auch die Prozesse rund um die Tötung ein höchst tierschutzrelevantes Systemproblem sind, bestätigen die Aufnahmen, die ARIWA vorliegen. Eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) beurteilt die CO2-Betäubung in Anlehnung an die EFSA erneut als Verstoß gegen deutsches- und EU-Tierschutzrecht. Da den Tieren erhebliche und länger anhaltende Leiden zugefügt werden, erfolge bei vorsätzlichem Handeln grundsätzlich auch die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 17 Nr. 2 b) TierSchG [4].
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Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) deckt durch investigativen Journalismus die grausamen Zustände in der Tierwirtschaft auf. Mit bundesweit rund 25 Ortsgruppen setzt sich ARIWA für das Ende jeglicher Tierausbeutung ein. Durch regelmäßige TV- sowie Print- und Online-Veröffentlichungen macht die Tierrechtsorganisation das Leid und die Unterdrückung von landwirtschaftlich genutzten Tieren sichtbar und fordert durch Aufklärungsarbeit Tierrechte statt Reformen.
Weitere Informationen: https://www.ariwa.org/co2-betaeubung-schweine/ (https://www.ariwa.org/co2-betaeubung-schweine/)
Quellen:
[1] Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA (2020): Schweine bei der Schlachtung: Tierschutzmaßnahmen. Online abrufbar unter: https://ots.de/ipA1PD (12.08.24).
[2] Agrarheute (2023): Tierwohl beim Schlachten: Kritik an CO2-Betäubung nimmt zu. Online abrufbar unter: https://ots.de/RGbbUv (12.08.24).
[3] Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft (2024): Bewertung und Einordnung der ARIWA Aufnahmen zur CO2-Gas-Betäubung. Online abrufbar unter: http://ots.de/b3aGEM (21.08.24).
[4] DJGT (2024): Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht zur CO2-Betäubung von Schweinen. Online abrufbar unter: https://ots.de/qTzgFk (21.08.24).
Pressekontakt:
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Quelle: ots