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Montag, 4. November 2024

Mergers & Acquisitions im Stiftungswesen: Stiftungsrechtsreform eröffnet neue Perspektiven durch Zulegungen und Zusammenlegungen – Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH berichtet

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Leverkusen (ots) –

Mit der Stiftungsrechtsreform, die am 1. Juli 2023 in Kraft trat, definiert, vereinheitlicht und erleichtert der Gesetzgeber die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. M&A-Aktivitäten sind im Dritten Sektor bisher eher ein Gedankenmodell. In der Unternehmenswelt zählen diese bereits seit Jahrzehnten zu den strategischen Werkzeugen, um Wachstum und damit nachhaltige Perspektiven zu erreichen. Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH bezieht sich auf Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften, um Chancen und Risiken für die Stiftungslandschaft aufzuzeigen.

Ökonomisierungsdruck im Dritten Sektor

Michael Rheindorf, geschäftsführender Gesellschafter der Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH, erläutert: „Die aktuellen Entwicklungen im Dritten Sektor erfordern eine zunehmende Ausrichtung an Leistungs- und Effizienzkriterien. Durch Herausforderungen wie die Niedrigzinsphase, steigende Energiekosten und weitere unsichere Marktbedingungen steigt der Ökonomisierungsdruck – insbesondere für Stiftungen.“ Über 80 Prozent der Stiftungen in Deutschland werden mit weniger als einer Million Euro Kapital errichtet, wie die Datenbank Deutscher Stiftungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen im März 2021 festhielt.

„Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage beobachten wir eine Tendenz zur Verbrauchsstiftung: In diesem Fall wird das Stiftungskapital sukzessive zur Erreichung des Stiftungszwecks verwendet bis dieses gänzlich aufgebraucht ist“, gibt der Stiftungsexperte zu bedenken. Damit wird die Organisation automatisch aufgelöst, anstatt – wie in der Regel bei Stiftungen beabsichtigt – für die Ewigkeit zu bestehen.

M&A-Aktivitäten als Lösungsansatz

Michael Rheindorf ergänzt: „Zulegungen oder Zusammenführungen bieten eine zukunftsweisende Alternative: M&A-Aktivitäten können es ermöglichen, die Effektivität von Stiftungen zu steigern und ihre Reichweite zu erhöhen, sodass diese ihre Zwecke effizienter erfüllen.“

Allerdings gehen damit auch Risiken und komplexe Herausforderungen einher, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Wichtig sei das Bewusstsein dafür, dass nicht nur finanzielle und organisatorische Aspekte zu bedenken seien: Auch die Effekte auf die Identität und die Werte der einzelnen Parteien gelte es zu berücksichtigen, da diese die soziale und gemeinwohlfördernde Wirkung beeinflussen. Michael Rheindorf empfiehlt, auf eine integrative, werteorientierte und nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten.

Zulegungen und Zusammenlegungen im Stiftungswesen

Die Voraussetzung einer Verschmelzung ist, dass sich die Verhältnisse der übertragenden Stiftung seit deren Gründung wesentlich verändert haben und dass eine Satzungsänderung nicht zur Anpassung ausreicht. Die Verschmelzung erfolgt durch einen Zulegungs- oder Zusammenlegungsvertrag, welcher die Interessen der Beteiligten sowie etwaiger Begünstigter berücksichtigt. Mit der Genehmigung der Stiftungsaufsicht wird die Verschmelzung wirksam.

Im Fall einer Zulegung überträgt eine notleidende Stiftung ihr Vermögen auf eine übernehmende, fortbestehende Stiftung. Bei der Zusammenlegung werden zwei oder mehrere Stiftungen durch eine Neugründung zusammengeführt, wodurch eine bisher nicht existierende Stiftung entsteht.

Vorteile aus Sicht finanzkräftiger und notleidender Stiftungen

Für notleidende Stiftungen kann eine Form der Verschmelzung eine Möglichkeit bieten, ihren Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Michael Rheindorf berichtet: „Bei einer Zulegung kann diese ihre eigenen Aktivitäten in dem Wissen einstellen, dass die Wirksamkeit des Vermögens weiterhin ganz im Sinne ihres originären Stifterwillens sichergestellt ist. Lässt sich eine Zusammenlegung erreichen, so eröffnet dies die Möglichkeit eines Neustarts durch die Verschlankung von Ressourcen und Prozessen, insbesondere in der Verwaltung.“

Finanzkräftigere Stiftungen können durch die Aufnahme des Vermögens einer notleidenden Stiftung ihr Stiftungsvermögen erhöhen. Außerdem betont der Stiftungsmanager: „Durch das Zusammenlegen lässt sich das Netzwerk potenzieller Förderer und Partner ausweiten, wodurch die eigene Wirkkraft und Sichtbarkeit gesteigert wird. Für gut aufgestellte Stiftungen bietet die Verschmelzung somit eine interessante Ergänzung zu klassischen Fundraising-Strategien.“

Kooperationen als M&A-Vorstufe

Kooperationen sind für den Dritten Sektor von hoher Praxisrelevanz. Laut einem Onlinepanel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen pflegten im Jahr 2019 bereits 43% der befragten Stiftungen Kooperationen. Michael Rheindorf gibt zu bedenken: „Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften zeigen, dass die Kooperation von Unternehmen häufig eine strategische Vorstufe zur Fusion oder Übernahme einzelner Geschäftsbereiche oder ganzer Organisationen darstellt. Die Stiftungswelt sollte es wagen, auch den nächsten Schritt in Betracht zu ziehen – die gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen nun vor.“

M&A-Aktivitäten als strategische Option im Stiftungswesen

Michael Rheindorf plädiert dafür, Zulegungen und Zusammenlegungen künftig als strategische Option im Rahmen des Stiftungsmanagements abzuwägen. Er versteht die Regelungen des neuen Stiftungsrechts als Chance, um den Stifterwillen nachhaltig zu erfüllen und den Dritten Sektor zu stärken: „Gerade wenn die äußeren Umstände dazu führen, dass der eigene Zweck nicht mehr allein bewerkstelligt werden kann, sollten M&A-Aktivitäten als potenzielle Lösungsansätze geprüft werden.“

„Als gemeinnützige Rheindorf Stiftungsmanagement setzen wir uns dafür ein, die Stiftungsbranche zukunftsweisend und bestmöglich zu unterstützen. Der Dritte Sektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung sozialer Aufgaben und Herausforderungen, indem er beispielsweise Dienstleistungen, Informationen und Bildungsangebote bereitstellt. Er fördert das Sozial- und Gemeinwohl und agiert als Partner des bürgerschaftlichen Engagements. Daher engagieren wir uns auf diesem Gebiet auch wissenschaftlich, um neuste Erkenntnisse einzubringen“, fasst der Stiftungsexperte Michael Rheindorf zusammen.

Über die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH

Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH unterstützt Privatpersonen bei der Stiftungsgründung, beim Nachlassmanagement und der Testamentsvollstreckung. In der Funktion des Treuhänders übernimmt die Gesellschaft die komplette Verwaltung einer Stiftung. Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen und Vereinen bietet sie weitere, umfassende Beratungs- und Managementleistungen. Seit 2004 berät Diplom-Kaufmann, Stiftungsmanager und Testamentsvollstrecker Michael Rheindorf in der Non-Profit-Branche. 2015 gründete er sein Unternehmen, welches er 2018 in eine nachhaltig gestaltete GmbH umwandelte. Anfang 2023 folgte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. 2024 wurde das Stiftungshaus in Leverkusen als Sitz der Gesellschaft sowie als Ort der Begegnung für Engagierte eröffnet.

Pressekontakt:
Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH
Michael Rheindorf, geschäftsführender GesellschafterBergische Landstraße 22
51375 LeverkusenTelefon: 0214 69 00 66 40
E-Mail: mail@rhsm.de
Original-Content von: Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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