Berlin (ots) –
Vor wenigen Wochen hat die Ampel-Regierung einen Gesetzentwurf zur staatlichen Finanzierung von parteinahen Stiftungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die 2./3. Lesung wird an diesem Freitag erfolgen, doch Staatsrechtler bezweifeln, dass ein Gesetz in einer solchen Form verfassungskonform ist.
Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, teilt hierzu mit:
„Mit diesem Gesetzentwurf soll dem Bundesinnenministerium als Teil der Bundesregierung die Entscheidung überlassen werden, welche parteinahen Stiftungen die Förderkriterien erfüllen und damit anspruchsberechtigt sind. Hierbei käme es auch auf die Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an. Dadurch würde der Exekutive die Möglichkeit eröffnet, Gesinnungsprüfungen durchzuführen und die politische Konkurrenz nach eigenem Ermessen von der Stiftungsfinanzierung auszuschließen. Die Etablierung eines Instruments zur Schwächung der Opposition könnte in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jedoch zum Problem werden.
Kritisch wird es insbesondere dann, sobald einer staatlichen Instanz eine Bewertung darüber zugestanden wird, welche politischen Weltanschauungen ein ‚aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung‘ gewährleisten oder begünstigen. Darüber bestehen bekanntlich unterschiedliche Auffassungen. Eine Demokratie lebt gerade vom offenen Meinungsstreit und von gegenteiligen Ansichten, wie dem Schutz der Grundrechte und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit am ehesten entsprochen werden kann. Diese Entscheidung darf der Staat nicht in eigener Sache vorwegnehmen.
Zudem wird im Gesetzentwurf nicht hinreichend begründet, warum zukünftig von der bisherigen jahrelangen Praxis einer Stiftungsfinanzierung bereits nach dem zweiten Parteieinzug in den Deutschen Bundestag abgewichen werden soll. Durch das Erfordernis eines Dritteinzuges wäre es für die etablierten Parteien noch einfacher, ihre Vormachtstellung gegenüber neuen politischen Mitbewerbern abzuschirmen. Eine solche Vorgabe würde nämlich nicht nur die AfD benachteiligen, sondern auch andere erstarkende Kräfte wie zum Beispiel die Freien Wähler.
Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, behält sich die AfD eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht vor.“
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Quelle: ots