Donnerstag, Dezember 26, 2024

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HZA-UL: Zoll prüft Mindestlohn – Ergebnisse der Sonderkontrolle/ 141 Objekte geprüft/322 Arbeitnehmer kontrolliert/63 Verfahren

Ulm/Ostalb/Bodensee/Zollernalb (ots) –

Bei der gestrigen Schwerpunktprüfung zum Mindestlohn haben die 120 eingesetzten Schwarzarbeits-Ermittler des Hauptzollamts Ulm insgesamt 63 Verstöße aus dem Deliktsfeld der Schwarzarbeit aufgedeckt, darunter auch eine Reihe von Verdachtsfällen zur Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes, die nun weiter ermittelt werden müssen.

141 Arbeitgeber und 322 Arbeitnehmer prüften die Zöllner. 42 Bußgeldverfahren und 21 Strafverfahren waren die Folgen der konzentrierten Kontrollen am gestrigen Donnerstag. Dabei waren die Prüf-Teams in nahezu allen Landkreisen von der Ostalb bis zum Bodensee unterwegs. Unterstützt wurden sie von Beamten der Steuerfahndung. Schwerpunktbranchen waren Restaurants, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Auto-Waschstraßen und -werkstätten sowie Lieferdienste.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wird auch künftig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durchführen, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit; Arbeitgeberprüfungen stehen dabei im Vordergrund.

Im vergangenen Jahr leiteten die insgesamt 215 Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm 5226 Verfahren ein. Der Schaden für die Sozialsysteme betrug über zehn Mio. Euro.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots