Biberach (ots) –
Bereits Ende Oktober letzten Jahres stoppte das Zollamt Biberach eine Lieferung von 28 Kunststofffenstern und -türen aus Bosnien. Letzte Woche überprüften sie erneut eine Sendung von 37 Kunststofffenstern sowie 5 Aluminiumtüren mit demselben Ergebnis: Die Waren sind in der EU nicht zugelassen.
Schon bei der systemtechnischen Vorprüfung hatten die Zöllner den Verdacht, dass die Ware nicht den Vorgaben der Bauprodukteverordnung entsprechen. Eine anschließende Prüfung des Regierungspräsidiums Tübingen bestätigte den Verdacht.
Die Bauprodukteverordnung gewährleistet den EU-weiten freien Verkehr von Bauprodukten. Darin werden auch Anforderungen gelistet, die verschiedene Baumaterialien erfüllen müssen, z.B. in Bezug auf Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung.
Da die Einfuhr der Fenster und Türen in die Europäische Union somit untersagt ist, musste die komplette Sendung an den bosnischen Hersteller zurückgeschickt werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Sarah Mayer
Telefon: 0731/9648-10007
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots