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Freitag, 1. November 2024

HZA-UL: Auf die Größe kommt es an – Zoll prüft Shishabars, Tankstellen und Tabakläden

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Sigmaringen / Bodenseekreis / Ravensburg (ots) –

In der vergangenen Woche hat der Zoll in drei Landkreisen die Verpackungsgrößen von Wasserpfeifentabak geprüft.

Grund dafür war, dass dieser seit Juli nur noch in Kleinverpackungen bis 25 Gramm verkauft werden darf. Das vorrätige gewerbliche Halten von größeren Verpackungen oder der portionsweise Verkauf von Kleinverpackungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zudem fanden die Beamten auch zahlreiche unversteuerte Substitute in Form von Einwegzigaretten und Liquids für E-Shishas.
Die Kontrolle ergab eine Einleitung von 4 Ordnungswidrigkeitenverfahren, 4 Strafverfahren und der Beschlagnahme von über 60 Kilogramm Wasserpfeifentabak und Substituten.

In einem Fall entdeckten die Beamten sogar sogenannte CBD Blüten. Dabei handelt es sich um die Blüten der Marihuanapflanze, welche je nach THC-Gehalt eine berauschende Wirkung hervorrufen und verboten sind. Gegen den Besitzer des Shops wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Ulm
Sarah Mayer
Telefon: 0731/9648-10007
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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