Singen (ots) –
Singen: In 18 Gastronomiebetriebe befragte der ZOLL am 08. Juni 2024 insgesamt 111 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dafür waren 33 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen im Einsatz. Die Kontrollaktion begann bereits mittags und dauerte bis in die Abendstunden an. Schwerpunkt waren Betriebe in den Landkreisen Rottweil, Schwarzwald Baar Kreis und Konstanz. Die Aktionen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Hotelleriegewerbe. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte von der Steuerfahndung Konstanz.
Insbesondere prüfen die Zollbediensteten die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, auf illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und Sozialleistungsbetrug. Bei einigen Unternehmen schließen sich noch umfangreichere Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen, auch der Lohn- und Finanzbuchhaltung an.
Bereits am Samstag gab es in sieben Fällen Hinweise, dass der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wurde und sechs Verstöße gegen die vorgeschriebenen Aufzeichnungsplichten.
„Um die tatsächlichen Arbeitszeiten zu verschleiern, werden unter anderem Zeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt. Das bedeutet, die Beschäftigten arbeitet länger als aufgeschrieben wird und der tatsächliche Stundenlohn liegt somit unter dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 12,41 EURO“, erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. „Ziel regelmäßiger Stichpunktkontrollen ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen“
16 befragte ausländische Angestellte konnten keinen Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigungen vorlegen.
In Summe leitete die FKS Singen zehn Ermittlungsverfahren ein.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 – 5251
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots