Osnabrück (ots) –
Bei einer Kontrolle eines landwirtschaftlichen Betriebes haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 12. Dezember 2022 vier illegal beschäftigte Arbeitnehmer angetroffen.
Die Ermittler wollten in dem landwirtschaftlichen Betrieb überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
Dabei trafen die Beamten drei tadschikische und einen georgischen Arbeitnehmer an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.
Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Für die Durchführung der Verfahren sind insgesamt Sicherheitsleistungen in Höhe von 1.200 Euro erhoben worden.
Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die vier Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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