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Mittwoch, 9. Oktober 2024

HZA-OS: Freiheitsstrafe für Mann aus der Grafschaft Bentheim; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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Osnabrück (ots) –

Vier Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen Leistungsbezieher aus der Grafschaft Bentheim aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2022 und August 2022 ging der Mann jeweils einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 2.400 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 – 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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