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HZA-OS: 18 Monate Haftstrafe für Betreiber einer Shisha-Bar aus dem Raum Cloppenburg; Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 62.000 Euro auf

Osnabrück (ots) –

Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Betreiber einer Shisha-Bar aus dem Raum Cloppenburg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Oktober 2016 bis Januar 2019 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von mehr als 62.000 Euro.

Zusätzlich zu seiner Strafe muss der Mann auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 – 1006
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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