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Sonntag, 1. Dezember 2024

HZA-OL: ZOLL: 32 Drogenfunde am vergangenen Wochenende in Ostfriesland

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Bunde, Weener, Emden, Ostfriesland, Oldenburg (ots) –

+++ Zoll stellt Haschisch, Marihuana, Joints, Amphetamin, psilocybinhaltige Pilze und Cannabissamen zur Aufzucht sicher +++ Zollkontrollen im Zug, auf der Straße und am Bahnhof +++

Ostfriesland: Am vergangenen Wochenende (25. bis 27. März 2022) kontrollierten Zollstreifen aus Papenburg und Norden Reisende im grenznahen Raum zu den Niederlanden. Die Bilanz: In Ostfriesland kam es zu 32 Einzelaufgriffen an Betäubungsmitteln; über 150 Gramm unterschiedlichster Drogenarten konnten sichergestellt werden.

„Unsere Kontrollen setzen an verschiedenen Verkehrszweigen an. In diesen Fällen stammten die Kontrollzugriffe aus dem fließenden PKW-Verkehr im grenznahen Raum sowie aus stichprobenartigen Überprüfungen von Bahnreisenden,“ so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zum Kontrollansatz.

Insgesamt verzeichneten die Zöllner 32 Einzelaufgriffe an Betäubungsmitteln, die summiert den illegalen Schmuggel von rund 150 Gramm unterschiedlichster Drogenarten verhindert haben. Das aufgefundene Sortiment ersteckte sich über Haschisch, Marihuana, Joints, Amphetamin und psilocybinhaltige Pilze – auch kleine Kuchen, die mit Haschisch versetzt waren, befanden sich darunter. Besonders war der Aufgriff von 1.500 Cannabissamen. Bei dieser hohen Menge kann die Verwendung zur illegalen Aufzucht von Cannabispflanzen vermutet werden.

„Sicher klingt die Menge von 150 Gramm Drogen vorerst nicht viel. Eine Summe von 32 Einzelaufgriffen, wenn auch teilweise im Mengenbereich von wenigen Gramm, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit unserer zielgerichteten Kontrollen im grenznahen Raum,“ fasst Mauritz rückblickend zusammen.

Örtlich befanden sich die Kontrollschwerpunkte im Großraum Bunde/Weener und in Bahnlinien ab Emden Hauptbahnhof.

Der Zoll stellte sämtliche Drogenfunde umgehend sicher und leitete Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Zusatzinformation:

Psilocybinhaltige Pilze bestehen in ihrem Fruchtkörper teilweise aus den Substanzen Psilocybin und Psilocin. Ihr Verzehr verursacht Wirkungen, die denen der Einnahme von LSD ähnlich sind. Die Einfuhr der beiden vorgenannten Wirkstoffe ist laut Betäubungsmittelgesetz verboten.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 8009 1309
Mobil: 0151-42 30 06 41
E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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