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Donnerstag, 3. Oktober 2024

HZA-N: Zoll Nürnberg: hieb- und stichfester Aufgriff

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Nürnberg (ots) –

Hinweis für die Medien: der PM sind 2 Fotos beigefügt.

70 verbotene Springmesser fanden Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg letzte Woche bei Kontrollen in einem Paketverteilzentrum in Nürnberg.

In einem Paket, das nach Osteuropa gehen sollte, befanden sich sieben Päckchen mit je zehn Messern mit einer Klingenlänge von 8,5 bis 11 Zentimetern.

Da Versender und Empfänger nicht identifizierbar waren, wurde ein Steuerstrafverfahren zunächst gegen Unbekannt eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Zollfahndungsamt München – Dienstsitz Nürnberg.
Die Messer wurden sichergestellt.

Zusatzinfo:

Während die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse in den Zuständigkeitsbereich der gemeindlichen Ordnungsämter, der Kreisverwaltungsbehörden oder der Kreispolizeibehörden fällt, überwacht die Zollverwaltung gemäß § 33 Waffengesetz den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft und im Inland durch mobile Kontrollen. Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der eingeführten Gegenstände, Waffen oder Munition.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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