Münster (ots) –
Im Rahmen der europaweiten Joint Action Days beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster in der vergangenen Woche an einer konzertierten Aktion gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft.
Zu diesem Zwecke prüften die Zöllnerinnen und Zöllner an vier Tagen mit rund 70 Einsatzkräften insbesondere vietnamesische Nagelstudios und Imbisse. Die FKS kontrollierte insgesamt 53 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 15 Arbeitgeber. Die Kontrollen fanden dabei im gesamten Münsterland statt.
Erste Auswertungen der Prüfmaßnahmen ergeben nun folgendes Gesamtbild: Bei ihren Kontrollen stießen die Beschäftigten der FKS auf insgesamt sieben ausländische Arbeitnehmer, die ohne den zwingend notwendigen deutschen Aufenthaltstitel bei der Arbeit angetroffen wurden und sich demzufolge mutmaßlich illegal in Deutschland aufhalten. Vorgelegt wurde den Beamtinnen und Beamten in einem Fall auch ein falscher Ausweis. Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung gelang es aber, die richtige Identität des Arbeitnehmers festzustellen.
Beim Betreten eines Nagelstudios im Raum Warendorf ergriffen zwei Arbeitnehmer die Flucht, konnten jedoch wenig später gestellt werden. Wie sich herausstellte, handelte es sich in beiden Fällen um vietnamesische Staatsbürger. „Eine der beiden Personen war seit fünf Jahren in Deutschland untergetaucht und per Haftbefehl gesucht“, erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster.
Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten gegen die entsprechenden Personen Strafverfahren ein, ebenso jedoch gegen die jeweiligen Arbeitgeber wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Denn: „Natürlich führen die Betriebe für Angestellte, die sich offiziell gar nicht in der BRD aufhalten, auch keine Beiträge zur Sozialversicherung ab“, so Flothmann.
In einem weiteren Fall stellten die Beschäftigten der FKS einen Verstoß gegen die sogenannte Ausweismitführungspflicht fest und verhängten daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 45 Euro.
Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamtes Münster dauern an.
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