Münster (ots) –
Bündelweise Falschgeld, einen Schlagring, zwei verbotene Springmesser und eine Steinkoralle haben die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Münster in der vergangenen Woche am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) sichergestellt. Die Gegenstände befanden sich im Gepäck von insgesamt vier Personen, gegen die der Zoll Verfahren einleitete.
Ungewöhnlich war der Fall eines Mannes, der mit zwei Bündeln Falschgeld in Form von gefälschten Euro- und US-Dollarnoten sowie einem Schlagring aus der Türkei einreiste. Bei einer Röntgenkontrolle seines Koffers fiel den Zöllnerinnen und Zöllnern die verbotene Waffe auf, bei der anschließenden Durchsuchung fanden sie dann auch noch die falschen Banknoten. Der Zoll stellte beides sicher und leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein.
Auch ein Ehepaar, dessen Gepäck aus Südafrika nachgeschickt worden war, muss sich jetzt in Strafverfahren verantworten. Der Zoll am FMO fand in einem Koffer zwei verbotene Springmesser. Da der Koffer augenscheinlich von beiden Eheleuten genutzt worden war, leitete der Zoll gegen beide Strafverfahren ein. Die Messer wurden sichergestellt.
Ebenfalls in der vergangenen Woche fand der Zoll im Gepäck eines Mannes, der aus Neuseeland eingereist war, das Stück einer Steinkoralle. Steinkorallen unterliegen dem Artenschutz und dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland mitgebracht werden. Da diese im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren, behielt der Zoll die Koralle ein und eröffnete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann. Die weitere Bearbeitung übernimmt das zuständige Bundesamt für Naturschutz.
„Mit dem steigenden Flugverkehr im Sommerflugplan findet der Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück leider auch vermehrt verbotene oder unversteuerte Gegenstände“, sagt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. „Passagiere, die Zigaretten oder Goldschmuck über die Freigrenzen hinaus unversteuert schmuggeln wollen, treffen wir regelmäßig an. Die in der letzten Woche sichergestellten Waffen, das Falschgeld und die Steinkoralle sind aber auch für uns nicht alltäglich.“
Weitere Informationen
Reisende können sich auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) im Bereich „Service/Online-Rechner und App/Zoll und Reise“ über Freigrenzen, z. B. für Alkohol und Zigaretten, sowie Verbote zur Einfuhr bestimmter Gegenstände informieren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots