Lörrach/ Freiburg/ Offenburg (ots) –
Am 9. Juni hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Auch im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach mit den FKS-Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg befragten 58 Zollbeamtinnen und Zollbeamte 213 bei 53 Unternehmen angestellte Beschäftigte. Ihr Augenmerk richteten die Zollbediensteten besonders auf die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit bei 12,41 Euro je Zeitstunde, auf illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und Sozialleistungsbetrug.
Bei einigen Unternehmen müssen umfangreichere Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen, auch der Lohn- und Finanzbuchhaltung, durchgeführt werden. So gab es nämlich in 11 Fällen Hinweise auf eine Unterschreitung des Mindestlohns, 15 mal könnten die Sozialversicherungsbeiträge nicht in korrekter Höhe abgeführt worden sein. 1 Verdachtsfall auf eine Scheinselbständigkeit ist zu klären und 9 befragte ausländische Angestellte konnten keine Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigungen vorweisen.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Yvonne Bigalke
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Quelle: ots