Heilbronn (ots) –
Vor vier Monaten stoppten Beschäftigte des Zollamts Untermünkheim eine Lieferung von 60 Thermodruckern. Die etwa schuhkartongroßen Geräte sollten aus China importiert werden. Die aus diesen Geräten durch Hitzegenerierung erzeugten Bilder können üblicherweise als Schablonen beim Tätowieren genutzt werden.
Da aufgrund fehlender Unterlagen bzw. fragwürdiger Etikettierung und Kennzeichnung der Drucker Zweifel an der Verkehrsfähigkeit der Geräte bestanden, schaltete das Zollamt die zuständige Marktüberwachungsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen ein und räumte dem Einführer der Waren die Möglichkeit ein, Unterlagen nachzureichen.
Für die Einfuhr elektrischer Betriebsmittel, wie diesen Thermodruckern, sind gemäß der Niederspannungs-Richtlinie der Europäischen Union für die jeweiligen Waren ausgestellte EU-Konformitätserklärungen vorzulegen.
Nachdem der Einführer diese auch nach einer verlängerten Nachreichfrist nicht vorlegen konnte sowie die Zweifel an der zutreffenden Etikettierung und Kennzeichnung der Geräte nicht ausgeräumt werden konnten, mussten die Geräte wieder aus der EU ausgeführt werden.
Zusatzinformationen:
Zollkontrollen schützen die Verbraucher.
Um bereits die Einfuhr unsicherer oder nicht konformer Produkte in die Europäische Union zu verhindern, arbeitet die Zollverwaltung eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen. Die Palette der überwachten Produkte reicht dabei von Spielzeug bis hin zur Großmaschine. Die EU hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit und Konformität von Produkten und zur Kennzeichnung bestimmter Produkte mit der CE-Kennzeichnung erlassen. Der Zoll trägt daher mit dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.
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