5.8 C
Wien
Montag, 2. Dezember 2024

HZA-HN: Weltverbrauchertag am 15. März 2024 – Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

Top Neuigkeiten

Heilbronn (ots) –

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern und durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren.
Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. „Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden,“ so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Zuletzt verhinderten u.a. im Juni 2023 Beschäftigte des Zollamts Untermünkheim eine Lieferung von 60 Thermodruckern, da aufgrund fehlender Unterlagen bzw. fragwürdiger Etikettierung und Kennzeichnung der Drucker Zweifel an der Verkehrsfähigkeit der Geräte bestanden (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121248/5539348). Am 8. November 2023 zogen Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege auf der A6 bei Autobahnkontrollen 323 Stück verschreibungspflichtiger Medikamente mit antibiotischen Wirkstoffen aus dem Verkehr (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121248/5650139).

Zusatzinformation:

Das Zuständigkeitsgebiet des Hauptzollamts Heilbronn erstreckt sich über rund 5.500 Quadratkilometer und umfasst die Stadt- und Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg sowie den Hohenlohekreis, den Main-Tauber-Kreis und den Landkreis Schwäbisch Hall. Binnenzollämter befinden sich in Heilbronn, Ludwigsburg, Tauberbischofsheim und Untermünkheim.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

- Advertisement -

Neueste Artikel

- Advertisement -