Bremen (ots) –
Am Samstag, 04. November 2023 verhinderte der Zoll am Flughafen
Bremen den Schmuggel eines Gürtels aus Gold im Wert von rund 6.500
Euro. Der
aus der Türkei einreisende 23-jährige Mann nahm vorschriftswidrig den
grünen Ausgang für abgabenfreie Waren. Dort wurde er von Zollbeamten
zur Kontrolle gebeten. Beim Röntgen seines Reisegepäcks fiel den
Beamten ein metallischer Gegenstand auf, der sich nach Öffnen des
Gepäckstückes als Goldgürtel herausstellte.
Da der Reisende keine Rechnung vorlegen konnte, wurde der Wert des
Gürtels anhand des derzeitigen Goldwertes bestimmt.
Laut Aussage des Reisenden war der Gürtel ein Hochzeitsgeschenk
seiner Mutter an seine Ehefrau, daher habe er gedacht, keinen Zoll
bezahlen zu müssen.
„Diese Erklärung hören wir öfter am Flughafen,“ berichtet Nicole
Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Jedoch müssen alle Waren
bei Überschreiten der Reisefreimenge von 430 Euro beim Zoll im roten
Ausgang angemeldet werden. Ich rate allen Reisenden, sich bereits vor
einer Reise auf unserer Internetseite zoll.de über die gültigen
Reisefreimengen und verbotene Wareneinfuhren zu informieren. Im
Zweifel melden Sie ihre Waren immer im roten Ausgang an, um Zuschläge
oder gar Strafverfahren zu vermeiden“, ergänzt Tödter.
Aufgrund der Höhe der Einfuhrsteuern von über 1.400 Euro wurde noch
vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Da der Reisenden die
Abgaben nicht entrichten konnte, wurde der Gürtel bis zur Entrichtung
der Steuern einbehalten. Der Mann konnte seine Heimreise nach
Abschluss der Formalitäten fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
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Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 – 1026
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Quelle: ots