Bremen (ots) –
Im Kampf gegen die Schwarzarbeit zieht das Hauptzollamt Bremen für
das Jahr 2022 eine positive Bilanz. Trotz weiterhin erschwerter
Bedingungen durch die Corona-Pandemie wurde die Anzahl an
Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern gegenüber dem Vorjahr nochmals von
877 auf 926 Prüfungen erhöht. Zudem wurden über 7.500
Personenüberprüfungen am Arbeitsplatz durchgeführt, was eine
Steigerung von mehr als 1.500 Überprüfungen zum Jahr 2021 bedeutet.
Im Fokus der Kontrollen stand insbesondere die Bekämpfung von
Mindestlohnverstößen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung
des allgemeinen Mindestlohns wurde im Jahr 2022 in zwei Schritten von
zunächst 9,82 Euro zu Beginn des Jahres und einer Erhöhung auf 10,45
Euro zum 1. Juli auf 12,- Euro pro Stunde zum 1. Oktober umgesetzt.
Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen in
allen Branchen risikoorientiert. Durch den risikoorientierten Ansatz
konzentrierte sich die FKS des Hauptzollamts Bremen im Jahr 2022
zielgenau auf die für generell für Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung und insbesondere für Mindestlohnverstöße besonders
anfälligen Bereiche, wie z.B. das Baugewerbe, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen
Logistikgewerbe sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe.
„Die Intensivierung der Bekämpfung von Mindestlohnverstößen in
besonders von Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen und die
Fokussierung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten auf diese
Branchen stellt die Umsetzung und konsequente Einhaltung der
beschlossenen Mindestlohnzahlung sicher“, erläutert Nicole Tödter,
Leiterin des Hauptzollamts Bremen und führt fort: „Eine gerechte
Entlohnung ist essentieller Bestandteil der Existenzgrundlage und der
sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger.“
Im Jahr 2022 wurden aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts
Bremen fast 2000 Strafverfahren eingeleitet, ein Rückgang von rund
500 eingeleiteten Strafverfahren gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl an
verhängten Freiheitsstrafen hingegen ist von 23 Jahren im
Vorjahreszeitraum auf rund 29,5 Jahren im Jahr 2022 angestiegen. Mit
über 1300 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde zudem ein
Rekordwert erreicht, der den Vorjahreswert um rund 500 Verfahren
übersteigt. Die Kennzahlen spiegeln somit den hohen Verfolgungsdruck
wider, den das Hauptzollamt Bremen durch seine intensive
Kontrolltätigkeit ausübt.
Die im letzten Jahr im Zuge von umfangreichen und zeitaufwändigen
Ermittlungen festgestellte Schadenssumme betrug rund 9,5. Millionen
Euro. Das sind Beträge, welche den Sozialversicherungen und dem Staat
vorenthalten wurden.
„Bei Schwarzarbeit handelt es sich um Wirtschaftskriminalität. Sie
geht immer zu Lasten der Allgemeinheit. Daher bleibt unser
Verfolgungsdruck weiterhin hoch“, stellt Tödter klar.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 – 1026
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots