Bremen (ots) –
Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben
bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße
gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der
Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner
geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im
gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post,
wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt
und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens
ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In
den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio.
geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr,
davon über 9.000 Exemplare durch das Hauptzollamt Bremen.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der
gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit
Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte
Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder
ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei
ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im
Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen
verbracht werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse
aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus
Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit
nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich –
dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten
damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten
Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
„In vielen Fällen handelt es sich bei den durch meine Kolleginnen und
Kollegen sichergestellten Tieren und Pflanzen tatsächlich um
Reisemitbringsel von Urlaubsreisen, die unbedacht mitgenommen wurden,
am Strand aufgelesene Korallenstücke etwa. Aber auch Salami aus
Walfleisch ist ab und zu bei Kreuzfahrern im Reisegepäck zu finden“,
weiß Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen zu berichten.
„Bei allen Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht und daher
von der Europäischen Union unter Schutz gestellt werden, umfasst der
Schutz ausdrücklich auch bereits tote Exemplare und Waren daraus. Wir
wollen keinen Markt für solche Produkte bieten. Gibt es keinen Markt,
gibt es auch keinen Grund, die lebenden Tiere und Pflanzen
unkontrolliert aus der Natur zu entnehmen. Die vom Aussterben
bedrohte Tier- oder Pflanzenart kann sich so hoffentlich erholen“,
erläutert Tödter weiter und rät Reisenden: „Im Zweifelsfall lassen
Sie Tiere und Pflanzen und Waren daraus in ihrem Urlaubsland. Sammeln
Sie lieber Eindrücke anstatt Andenken.“
Am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner
Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES
(Convention on International Trade in Endangered Species of Wild
Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der
großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184
Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle
zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten
Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des
Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits
gelisteten Arten verhandelt.
In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten
durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen
umgesetzt.
Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder
www.artenschutz-online.de
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