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Donnerstag, 10. Oktober 2024

HZA-GI: Schwarzarbeit endet in Freiheitsstrafe Schwarzarbeiterring prellt Staat um 2,2 Millionen Euro Sozialabgaben

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Gießen (ots) –

Kassel/Gießen

Nach langwierigen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kassel wegen organisierter Schwarzarbeit ergingen durch das Landgericht Kassel deutliche Urteile gegen die Beschuldigten.
Zwei Geschäftsführer einer Baufirma hatten sich in 26 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in 29 Fällen des Betruges und in 20 Fällen des Computerbetruges sowie der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Der verursachte Gesamtschaden beträgt rund 2,2 Millionen Euro.
Der 61-jährige und sein 33-jähriger Sohn wurden durch das Landgericht Kassel jeweils rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Sein zweiter Sohn, 30 Jahre, wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie ein weiterer Geschäftsführer im Alter von 33 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Auf die Schliche kam der Zoll der Bande anlässlich festgestellter Verstöße bei einer Baustellenkontrolle. Bei daraus resultierenden Ermittlungen tauchten immer wieder die Namen der Verurteilten auf. Die Staatsanwaltschaft Kassel bündelte die Erkenntnisse und Beauftrage das Hauptzollamt Gießen mit den weiteren Ermittlungen. Unter dem Decknamen „Joker“ wurden die Beschuldigten im September 2021 verhaftet und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Anhand der vorangegangenen Erkenntnisse sowie monatelanger Auswertung des Beweismaterials gelang es den Ermittlern des Zolls nicht nur die Machenschaften der Verurteilten aufzudecken, sondern auch deren Netzwerk von Scheinfirmen zu zerschlagen.
So hatten Vater und Sohn über mehrere Jahre Arbeitnehmer beschäftigt, die sie teilweise schwarz bezahlten, um hierfür keine Sozialabgaben zu entrichten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie so Personalkosten senken wollten, um günstiger Leistungen anbieten zu können, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und den erwirtschafteten Gewinn zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu verwenden.
Die ausgezahlten Schwarzlöhne generierten sie mit fingierten Zahlungen von Scheinrechnungen für nicht erbrachte Bauleistungen. Hierzu bedienten sie sich einem gut aufgebauten Netzwerk von Scheinfirmen.
Zusatzinfo
Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von (Service-)firmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen genutzt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: stephanie.auerswald@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Gießen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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