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Montag, 4. November 2024

HZA-F: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

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Frankfurt am Main (ots) –

Am 8. Juni hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Im Bereich des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren 31 Kontrollkräfte im Einsatz, unterstützt durch 14 Kassenprüfer, Steuerfahnder und Hilfsvollzieher des Finanzamtes Frankfurt am Main. Insgesamt wurden neun Betriebe und 43 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Hierbei wurden drei indische, drei türkische und ein albanischer Arbeitnehmer sowie eine serbische Staatsangehörige festgestellt, die nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügten, welche Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist.

In 23 Fällen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht erfolgte. In 25 Fällen ist von Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht auszugehen. In zehn Fällen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass den Arbeitnehmern der allgemeine Mindestlohn nicht gezahlt wurde.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen sowie weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main:“ In der Gastronomie und Hotellerie gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Zur Umgehung der Mindestlohnzahlungen werden zum Beispiel die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, um so den tatsächlichen Umfang von Arbeitszeiten zu verschleiern. Wir stellen in dieser Branche immer wieder fest, dass nicht korrekt gebuchte Einnahmen als Schwarzlöhne ausgezahlt wurden.“

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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