Duisburg; Essen; Mülheim a. d. Ruhr; Oberhausen; Kreis Kleve; Kreis Wesel (ots) –
Mit 22,6 Millionen Euro ermittelte Schadenssumme, 1.141 Arbeitgeberprüfungen und über 6.000 eingeleiteten Ermittlungsverfahren zieht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg für das Jahr 2022 Bilanz.
Die Zöllner*innen führten im Verlauf des Jahres 2022 im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg 1.141 Arbeitgeberprüfungen durch; bundesweit wurden über 53.000 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Die Arbeitgeber stammen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen.
Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Städte Essen., Oberhausen, Mülheim und Duisburg, sowie die Kreise Kleve und Wesel.
Insgesamt leiteten die Einsatzkräfte der FKS im Rahmen der Ermittlungsarbeit 6.057 Verfahren ein. Gegenüber dem Vorjahr ist hier ein Anstieg von über 20 Prozent zu verzeichnen (2021 – 4971 Ermittlungsverfahren). Die Ermittlungsverfahren gliedern sich in rund 4.500 Strafverfahren und knapp 1.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Im Strafverfahren werden die Ermittlungen im Auftrag der jeweiligen Staatsanwaltschaft geführt, bei Ordnungswidrigkeitenverfahren hat das jeweilige Hauptzollamt – von Ausnahmen abgesehen – dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren.
Unter anderem konnten 2022 auf Antrag des Hauptzollamts Duisburg (FKS-Ahndung) beim Amtsgericht Duisburg wegen des Verdachts der illegalen Arbeitnehmerüberlassung Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden, die in elf Bundesländern vollstreckt wurden.
Die Pressemeldung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121243/5232883#:~:text=Mit%20%C3%BCber%20500%20Einsatzkr%C3%A4ften%20wurden,Durchsuchungen%20in%20elf%20Bundesl%C3%A4ndern%20statt.
Die Standorte der FKS in Duisburg und Emmerich ermittelten im Jahr 2022 eine Schadensumme von 22,6 Millionen Euro. Nach Abschluss der Strafverfahren verhängten die Gerichte im Jahr 2022 28,5 Jahre Freiheitstrafe und Geldstrafen in Höhe von knapp 830.000 Euro.
Durch abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden über 830.000 Euro Bußgelder geahndet. Die Bußgelder stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13,5 Prozent (2021 – 732.105 Euro).
Zusatzinformation:
Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Dies bedeutet, dass bei jeder Prüfung u.a. kontrolliert wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer notwendige Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Prüfungen können verdachtslos oder aufgrund eines Hinweises erfolgen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Weitere Informationen zum Zoll werden auf der Internetseite www.zoll.de zur Verfügung gestellt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Ivan Cule
Telefon: 0203 / 7134 – 348
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
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Quelle: ots