Braunschweig (ots) –
Am vergangenen Freitag, den 24.11.2023, ging der Zoll im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Auch das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich mit 61 Beschäftigten an der Prüfung. Die Standorte der Finanzkontrollen Schwarzarbeit Braunschweig, Göttingen und Hildesheim waren dabei bis in die späten Abendstunden im gesamten Bezirk unterwegs und legten dabei ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität, wie das Prostitutions-, das Gaststätten-, das Beherbergungs- und das Bewachungsgewerbe oder auch Frisör- und Kosmetiksalons.
Dabei konnten die Zöllnerinnen und Zöllner die Beschäftigungsverhältnisse von 123 Personen durch Personenbefragungen und die Beschäftigungsverhältnisse von fünf weiteren Personen durch Geschäftsunterlagen vor Ort prüfen.
Bisher konnten bereits zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet werden. Vier weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren konnten wegen Meldungsverstößen nach den Sozialgesetzbüchern sowie Verstößen in Bezug auf die Beschäftigung von Ausländern eingeleitet werden.
49 Fälle bedürfen weiterer Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Darunter sind auch Sachverhalte, in denen weiter geprüft werden muss, ob eine legale Ausländerbeschäftigung sowie das Abführen der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge erfolgt sind. Aber auch Mindestlohnverstöße, der Missbrauch von Sozialleistungen und die Scheinselbstständigkeit sind in anderen Fällen weiter zu prüfen.
Bei einer der angetroffenen Person lagen sogar drei Haftbefehle vor, deren Vollstreckung durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe der bestehenden Forderungen jedoch abgewandt werden konnte.
Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Unterstützt wurde der Zoll am Freitag durch 42 Kräfte der Polizeidirektionen Braunschweig und Göttingen, die in erster Linie im Rahmen der Amtshilfe einen störungsfreien Ablauf der Kontrollen des Zolls gewährleisteten.
Drei Kräfte des Fachbereichs Ordnung der Stadt Göttingen prüften die Einhaltung der Gewerbeordnung und des Prostituiertenschutzgesetzes. Dabei konnten zwei Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gegen § 28 Prostituiertenschutzgesetz festgestellt werden, zu denen entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Zwei Kräfte des Finanzamts Göttingen führten sogenannte Kassen-Nachschauen durch. Hierbei handelt es sich um unangekündigte Kontrollen der Kassenführung bei Unternehmen mit Bareinnahmen. Ziel dieser Prüfungsmaßnahmen ist es, den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Dieser Grundsatz gebietet, dass Steuergesetze für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig angewendet und durchgesetzt werden. Steuerunehrliche Unternehmen dürfen keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber ehrlichen Unternehmen für sich in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des gemeinsamen Verbund-Einsatzes konnten die Prüfenden des Finanzamts Göttingen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kassenführung überprüfen. Es wurden auch die elektronischen Daten aus den geprüften Kassen-Systemen exportiert, um diese im Nachgang zu den Vor-Ort-Kontrollen auf Plausibilität sowie auf Hinweise auf mögliche Manipulationen zu überprüfen.
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