Bielefeld (ots) –
87 Dosen mit unversteuertem Wasserpfeifentabak in einem Postpaket stellte der Bielefelder Zoll bei DHL Express sicher.
Am 08.02.2023 informierte ein Mitarbeiter des Paketzentrums von DHL Express in Bielefeld das Hauptzollamt Bielefeld über ein Paket mit Wasserpfeifentabak. Das Paket stammte von einem hiesigen Absender und sollte an eine griechische Anschrift versandt werden.
Der Mitarbeiter von DHL Express erklärte den Zöllner*innen der Kontrolleinheit Verkehrswege Bielefeld, dass Postpakete, die ins Ausland versendet werden sollen, von DHL geöffnet werden können, um deren Inhalt zu überprüfen.
So wurde auch der Tabak festgestellt und man entschied sich, den Zoll hinzuzuziehen, erklärte der Mitarbeiter weiter.
Zunächst kam Zollhund Basko zum Einsatz, um auszuschließen, dass sich Betäubungsmittel in den Dosen befinden. Basko zeigte aber nichts an.
Doch fehlten an sämtlichen Dosen die erforderlichen Steuerzeichen. Hier waren nur noch Klebereste vorhanden.
Demzufolge leiteten die Beamt*innen ein Steuerstrafverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Der sichergestellte Wasserpfeifentabak wurde an das Zollfahndungsamt Hannover – Dienstsitz Bielefeld – übergeben. Dieses führt die weiteren Ermittlungen.
Zusatzinformation:
Tabakwaren
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.
Die Tabaksteuer ist grundsätzlich durch die Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten. Die Verwendung der Steuerzeichen muss bereits erfolgt sein, bevor es zur Steuerentstehung kommt. Durch die Steuerzeichenverwendung wird die Steueraufsicht erleichtert und die Steuererhebung vereinfacht.
Steuerzeichen haben eine geldähnliche Funktion und werden auf Sicherheitspapier gedruckt, welches mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen (vergleichbar mit denen bei Geldscheinen und Scheckvordrucken) versehen ist. Steuerzeichen haben die Form von Marken oder Streifen und sind unterteilt in mindestens ein Leerfeld und in Hauptfelder mit dem Bundesadler, mit Angaben über Bezeichnung, Menge sowie den Packungspreis und bei Zigarren und Zigarillos auch über den Stückpreis. Bei Substituten für Tabakwaren enthält das Steuerzeichen im Hauptfeld lediglich die Mengenangabe in Milliliter. Hergestellt werden sie grundsätzlich von der Bundesdruckerei.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: [email protected]
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