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Mittwoch, 4. Dezember 2024

HZA-A: Der Zoll kontrolliert Friseur- und Kosmetiksalons, Nagelstudios und Barbershops/ Illegale Beschäftigung aufgedeckt

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Augsburg/Lindau/Kempten/Ingolstadt/Schwaben (ots) –

56 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg überprüften am 14.Mai 2024 121 Beschäftigte in 53 Friseur- u. Kosmetiksalons, Nagelstudios sowie Barbershops. Die Prüfungen waren Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung in Schwaben und Oberbayern.

Ziel der Kontrollen waren insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die Zahlung des Mindestlohns.

Bei der Überprüfung zweier Nagelstudios wurden vier vietnamesische Staatsangehörige festgestellt, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Bei einem Beschäftigten wurden die Ermittlungen vor Ort durch die Zollbeamten aufgenommen, da dieser schon länger in dem Nagelstudio illegal gearbeitet hat. Bei den anderen drei Arbeitnehmer übernahmen Polizeibeamte der zuständigen Inspektion die weitere Sachbearbeitung.
Eine weitere Person, die sich ebenfalls sich illegal in Deutschland aufhält, wurde in einem Friseursalon angetroffen. Auch hier wurden Ermittlungen aufgenommen.
Gegen die Arbeitgeber wird wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ermittelt.

In Summe haben die Zöllnerinnen und Zöllner fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Beitragsbetrug sowie vier Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz sowie Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und wegen Unterlassen der Anmeldung zur Sozialversicherung eingeleitet. Die Nichtführung von Arbeitszeitaufzeichnungen führte in einem Fall zu einem Verwarnungsgeld.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Jahresstatistik 2023 der FKS des Hauptzollamts Augsburg
Prüfung von Arbeitgebern 1.014
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2.813
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2.740
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 815
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 666
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen (in Mio. EUR) 19,2

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821/5012 161
Mobil: 0151/209 941 84
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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