Sarstedt (ots) –
Es ist bekannt, dass die Rechtsform Genossenschaft für Unternehmen steuerliche Vorteile hat – doch sie ist auch hilfreich, wenn es sich um die Übergabe an die nächste Generation handelt. Um Unternehmen den Zugang zur Genossenschaft unter Einhaltung aller gesetzlichen Erfordernisse und Rahmenbedingungen zu ermöglichen, unterstützt sie Genossenschaftsexperte Björn Erhard bei der Gründung und begleitet sie über die ersten Jahre des laufenden Geschäftsbetriebs. An dieser Stelle erklärt er, welche Chancen die Genossenschaft für eine geordnete Unternehmensübergabe bietet.
Es gibt in Deutschland gegenwärtig etwa 500.000 Unternehmen, bei denen in den nächsten Jahren die Übergabe an die folgende Generation ansteht. Leider fehlt es in vielen Fällen an fähigen Nachfolgern, die den Betrieb erfolgreich weiterführen können. Häufig findet sich in der eigenen Familie niemand, der die Aufgabe übernehmen möchte oder überhaupt in der Lage dazu wäre. In den betroffenen Unternehmen breitet sich deshalb allmählich ein Gefühl großer Unsicherheit aus – schließlich steht die Zukunft auf dem Spiel. „Wir sehen immer wieder, dass die Gründer bis ins hohe Alter arbeiten, weil kein geeigneter Nachfolger in Sicht ist“, sagt Björn Erhard, Genossenschaftsexperte und Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V. „Damit ist das Problem natürlich nicht gelöst, sondern lediglich verschoben. Der Nachfolgefall wird aber zwangsläufig eintreten und dann haben wir es mit einer handfesten Krise zu tun, die zu einer unerwünschten Übernahme durch eine andere Firma oder zur Schließung des Unternehmens führen kann.“
„Wer Ruhe ins Unternehmen bringen möchte und eine langfristige Absicherung seines Lebenswerks anstrebt, sollte sich daher frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen. Dabei bietet sich die Umwandlung in eine Genossenschaft aufgrund ihrer Flexibilität als Lösung an“, fährt Björn Erhard fort. Der Genossenschaftsexperte hat ein Team von Fachleuten um sich versammelt, das Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Genossenschaft unterstützt und ihnen auch nach der Gründungsphase mit seinem Wissen zur Verfügung steht. Mehr als 350 Unternehmer haben sich bereits für eine Kooperation mit Björn Erhard entschieden und profitieren seitdem von einer geringeren Steuerlast, einem besseren Schutz ihrer Vermögenswerte und einer sicheren Nachfolgeplanung. Als Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V. und als Autor der Bücher „Genossenschaft für Unternehmer“ und „Die Genossenschaft – einfach erklärt“ möchte Björn Erhard die Vorteile und Möglichkeiten der Rechtsform Genossenschaft bekannter machen.
Was die Genossenschaft für die Unternehmensnachfolge leistet
Genossenschaften sind darauf ausgerichtet, langfristige Ziele zu verfolgen, wobei entscheidend ist, dass sie neben der Kontinuität eine hohe Flexibilität in die Unternehmensführung bringen. Die Ursache dafür liegt in der elastischen Mitgliederstruktur, die es erlaubt, jederzeit neue Mitglieder aufzunehmen. Das Unternehmen lässt sich somit leicht innerhalb der Familie, an einen externen Investor oder an die Mitarbeiter übertragen. Zudem sind Kombinationen aus all diesen Optionen möglich. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Übertragung zwar zu einem konkreten Zeitpunkt umgesetzt werden kann, aber nicht muss. Es geht genauso gut in kleineren oder größeren Schritten.
Wenn wir annehmen, dass ein Unternehmer Kinder hat, die seine Nachfolge unter keinen Umständen antreten möchten, dann kann ein externer Investor eingebunden werden, der neben seinem Kapital seine Expertise einbringt. Die Kinder sind damit der unmittelbaren Verantwortung entbunden, haben als Genossenschaftsmitglieder aber immer noch Stimmrecht und können daher grundlegende Entscheidungen beeinflussen. Natürlich profitieren sie zugleich vom Gewinn der Genossenschaft. Neben einem externen Investor kommen für die Nachfolge aber auch angestellte Mitarbeiter der Leitungsebene infrage, die sich aufgrund ihrer Fähigkeiten für die Unternehmensführung eignen. Sie können zunächst als stimmberechtigte Mitglieder ihrer regulären Tätigkeit nachgehen und später die gesamte Verantwortung übernehmen. Dem Gründer bietet sich in beiden Fällen die Möglichkeit für einen schrittweisen Rückzug aus dem Unternehmen, der sicherstellt, dass alles geordnet verläuft. Er wird vielleicht irgendwann in den Aufsichtsrat wechseln und von dort aus überwachend und beratend tätig sein.
Die Gründung einer Genossenschaft ist an mehrere Bedingungen geknüpft
Die Genossenschaft eignet sich hervorragend für eine reibungslose Unternehmensübergabe, weil sie Kontinuität und bewegliche Prozesse gestattet. Dazu kommt, dass Änderungen an der Mitgliederstruktur ganz ohne die Beteiligung von Notaren oder Registergerichten durchgeführt werden können. Die Gründung ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden und an gewisse Bedingungen geknüpft: Es müssen zum einen mindestens drei Gründungsmitglieder vorhanden sein, zum anderen werden eine Satzung, ein Protokoll und die Einhaltung der Gründungsformalitäten verlangt. Zudem braucht die Genossenschaft ein Förderkonzept, ein Businesskonzept, eine Liquiditätsplanung und eine Geschäftsordnung. Sie muss obendrein einem Prüfungsverband angehören, der seine Mitglieder mindestens alle zwei Jahre einer Prüfung unterzieht. In Deutschland existieren etwa 45 solcher Prüfverbände, doch nur wenige von ihnen nehmen kleine Genossenschaften auf.
Für die Gründung einer Genossenschaft ist also eine Menge spezifischen Wissens gefragt, über das der Unternehmer in der Regel nicht verfügt. Ihm ist deswegen zu empfehlen, einen Genossenschaftsexperten hinzuzuziehen, der für eine rechtskonforme und effiziente Gründungsphase sorgt. Dieser Experte steht sicherlich auch für das Thema Nachfolgeplanung innerhalb der Genossenschaft zur Verfügung.
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