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Montag, 4. November 2024

Betriebsübergabe im Handwerk steht an: So lassen sich Schenkungs- und Erbschaftssteuer verhindern

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Sarstedt (ots) –

Die Betriebsübergabe im Handwerk stellt viele Unternehmer vor eine große Herausforderung, insbesondere wenn es um das sensible Thema der Schenkungs- und Erbschaftssteuer geht. Für Handwerksbetriebe, die oftmals über Generationen hinweg geführt werden, kann die Übergabe an die nächste Generation mit erheblichen steuerlichen Belastungen verbunden sein.

Eine effektive Übergabestrategie erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der steuerlichen Gesetzeslage, sondern auch ein Gespür für die individuellen Bedürfnisse jedes Familienunternehmens. Mit einer maßgeschneiderten Lösung kann man nicht nur den Fortbestand des Betriebes sichern, sondern auch die steuerlichen Belastungen minimieren. Wie sich Schenkungs- und Erbschaftssteuer verhindern lassen, verrät dieser Beitrag.

Ursache für hohe Schenkungs- oder Erbschaftssteuern bei der Betriebsübergabe

Handwerksbetriebe haben meist einen hohen Unternehmenswert. Über die Jahre oder sogar Jahrzehnte hat sich ein Kundenstamm etabliert, die Marktposition ist häufig stabil und gesichert. Hinzu kommen Immobilien, beispielsweise Lager oder Produktionsräumlichkeiten. Hohe Warenbestände und teure Geräte erhöhen den Wert des Betriebs weiter, sodass die steuerlichen Freibeträge für eine Übertragung schnell überschritten werden.

Wie hoch die Freibeträge sind, hängt zudem vom Nachfolger ab, der den Betrieb übernehmen soll. Während die eigenen Kinder relativ hohe Werte steuerfrei erben dürfen, erhebt der Staat bei anderen Verwandten deutlich früher finanzielle Ansprüche. Die Steuerprogression, also die Anpassung des Steuersatzes an das Einkommen oder das Vermögen, kann die Steuerlast weiter erhöhen. Ein hoher Unternehmenswert und ein geringer Steuerfreibetrag führen demnach zu besonders hohen staatlichen Forderungen.

Notwendige Vorbereitungen für eine reibungslose Betriebsübergabe

Damit die Steuerschuld so gering wie möglich ausfällt, ist eine intensive Vorbereitung der Betriebsübergabe notwendig. Zunächst ist eine zuverlässige Unternehmensbewertung vorzunehmen. Hierfür sollte ein Experte hinzugezogen werden, da eine zu hohe Einschätzung auch die fällige Schenkungs- oder Erbschaftssteuer in die Höhe treibt. Anschließend muss die Nachfolge geklärt werden. Wenn hier Unklarheiten herrschen, kann dies nicht nur zu teuren Verzögerungen im Übergabeprozess führen, auch die Steuerfreibeträge variieren mit dem Verwandtschaftsverhältnis. Um im letzten Schritt genau planen zu können, wie hoch die Steuerlast voraussichtlich ausfallen wird, muss daher klar sein, wer die Unternehmensnachfolge antreten wird. Darüber hinaus ist eine Hochrechnung der zu erwartenden Steuerforderung notwendig, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Unter Umständen fällt der Betrag nämlich sogar so hoch aus, dass er nicht mit vorhandenen Mitteln finanziert werden kann.

Die Genossenschaft als Lösung vieler Probleme

Eine Genossenschaft bietet einige Vorteile, mit denen sich die Probleme bei einer Betriebsübergabe umgehen lassen. So werden Genossenschaftsanteile immer zum Nennwert bewertet, unabhängig von ihrer tatsächlichen Entwicklung. Dadurch fällt die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer gegebenenfalls bereits deutlich niedriger aus. Hinzu kommt die problemlose Übertragung von Genossenschaftsanteilen unter den Mitgliedern. Diese ist sowohl innerhalb der Verwandtschaft, aber auch unter nicht verwandten Mitgliedern möglich. Das kann für die Betriebsübergabe genutzt werden und erlaubt Szenarien, die außerhalb einer Genossenschaft nicht oder nur mit Mehrkosten umsetzbar sind. Denkbar ist beispielsweise eine sukzessive Überschreibung von Anteilen über mehrere Jahre, durch die die Steuerlast auf einen größeren Zeitraum verteilt werden kann. Aber auch die Übertragung des Unternehmens auf einen Mitarbeiter, wenn es innerhalb der Familie keinen Nachfolger gibt, wird durch die Genossenschaft erleichtert. Wichtig ist bei jedem Szenario die frühzeitige Planung der Übergabestrategie.

Über Björn Erhard:

Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/

Pressekontakt:
Erhard Media eG
Vertreten durch: Björn Erhard
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Ruben Schäfer
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Original-Content von: Erhard Media eG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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