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Wahl der Intendantin/des Intendanten des ZDF

Mainz (ots) –

Die Amtszeit des ZDF-Intendanten Dr. Norbert Himmler endet am 14. März 2027. Nach § 26 Absatz 1 des ZDF-Staatsvertrages wird die Intendantin/der Intendant vom ZDF-Fernsehrat auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Fernsehrates erforderlich.

Die Wahl wird in der Sitzung des Fernsehrates am 13. März 2026 stattfinden. Bewerbungen sind bis zum 30. Januar 2026 an den Fernsehrat unter folgender Adresse zu richten: [email protected]

Sämtliche an den Fernsehrat gerichteten Bewerbungen, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag erfüllen, werden allen Mitgliedern des Gremiums bekannt gemacht. Zur Intendantin/zum Intendanten des ZDF kann nur gewählt werden, wer durch mindestens ein Mitglied des Fernsehrates vorgeschlagen wird.

Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für das Amt des Intendanten/der Intendantin (Anforderungsprofil) sind in der vom Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF beschlossenen Wahlsatzung geregelt.

Alle Informationen sind auf der Internetseite des Fernsehrates zu finden unter https://fernsehrat.zdf.de/intendantenwahl.

Pressekontakt:
Sekretariat ZDF-Fernsehrat
Ansprechpartnerin: Tordis Koch
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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