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HZA-N: Illegal im Imbiss

Nürnberg (ots) –

Einen Bußgeldbescheid über knapp 5.000 Euro verhängte das Hauptzollamt Nürnberg gegen den Inhaber eines asiatischen Restaurants in Nürnberg.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte nachgewiesen, dass der 44 – Jährige einen Koch beschäftigt hatte, der nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verfügte.

Der Koch wiederum hatte sich gegen über den Zöllnerinnen und Zöllnern mit einem gefälschten chinesischen Reisepass und einem ebenfalls gefälschten griechischen Aufenthaltstitel ausgewiesen. Dafür erließ das Amtsgericht Nürnberg einen Strafbefehl über 90 Tagessätze á 10 Euro.

Sein Gehalt hatte ihm sein Chef zehn Monate lang teilweise als Schwarzlohn ausgezahlt und dadurch der Sozialversicherung knapp 4.200 Euro Abgaben vorenthalten. Hierfür wurde er bereits 2023 vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 80 Euro – gesamt 4.800 Euro – verurteilt.

Die Urteile und der Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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