Freitag, Dezember 27, 2024

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HZA-SB: Erfolgreiches Wochenende für den Saarbrücker ZOLL – Haftbefehle vollstreckt, Strafverfahren eingeleitet und Steuerschäden verhindert

Saarbrücken (ots) –

Das vergangene Wochenende war erfolgreich für den Saarbrücker ZOLL, denn die Kontrollbeamten vollstreckten zwei Haftbefehle, leiteten vier Strafverfahren ein, nahmen Steuern in Höhe von rund 2.600 Euro ein und stellten Drogen sicher.

„Das zöllnerische Gespür hat am vergangenen Wochenende erneut Erfolg bewiesen“, so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamts Saarbrücken nach der Kontrolle. „Die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen kontrollierten auf der Bundesautobahn 8 die Einreise aus Luxemburg“.

Den Kontrollbeamten ging zunächst ein Fahrer eines PKW´s ins Netz, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der Fahrer wurde noch vor Ort festgenommen und dem Landespolizeipräsidium Saarland für alle Folgemaßnahmen übergeben.

„Ein besonderes Fahrzeuggespann fiel den Kolleginnen und Kollegen auf und wurde einer genaueren Kontrolle unterzogen. Das besondere war der „Anhänger“ des Gespanns. Es handelte sich um einen Food Truck, der aus England nach Bulgarien transportiert werden sollte,“ so Brach. Im Ergebnis leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner noch vor Ort ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein und erhoben Einfuhrabgaben in Höhe von rund 550 Euro, da keine entsprechenden Einfuhrpapiere vorlagen.

Außerdem wurde ein Steuerschaden in Höhe von rund 2.000 Euro verhindert, indem die Kontrollbeamten sich einen Kleintransporter mit Tabakwaren genauer anschauten. Die Kolleginnen und Kollegen stellten hier rund 24.000 Gramm Feinschnitt mit einem Warenwert von rund 2.800 Euro sicher. „Die Einfuhr wurde hier untersagt, da die Tabakwaren gewerblich eingeführt wurden und keine deutschen Steuerzeichen an der Ware angebracht war“, so Brach. Der Fahrer muss sich nun in einem Steuerstrafverfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung verantworten.

Abschließend wurden rund 4 Gramm Haschisch und zwei Joints sichergestellt, die vier junge Männer mit sich führten. Die Konsequenz: „Zwei Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet“, so Brach.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Dominik Brach
Telefon: 0681-8308-0031
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots