Stuttgart/Ulm (ots) –
Im Prozess um einen Millionenschaden durch Schwarzarbeit ist am Landgericht in Stuttgart am 27. Oktober 2023 nach über 30 Verhandlungstagen das Urteil gefallen. Das Gericht hat einen 44-jährigen Unternehmer aus Ostfildern (LK Esslingen) wegen des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen in 30 Fällen und Bankrotts zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wegen Beihilfe dazu wurden drei weitere Angeklagte ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt. Ein 38-jähriger erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Eine 41-jährige Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie 250 Sozialstunden und ein 36-jähriger erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Diese beiden Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der Hauptangeklagte führte mindestens im Zeitraum 2016 bis 2020 ein kriminelles System aus verschiedenen Firmen im Bereich der Brand- und Wasserschadenssanierung sowie der Dönerproduktion und zahlte den Arbeitnehmern Schwarzlöhne in großem Umfang aus. Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen wurden nicht leistungshinterlegte Rechnungen vermeintlicher Subunternehmen in die Buchhaltung eingebucht. Der Angeklagte bediente sich dabei eines eigenen Firmengeflechts von Scheinfirmen und Subunternehmen, die teilweise nur wenige Monate am Markt auftraten und bei denen Strohmänner als Geschäftsführer eingesetzt wurden.
Wegen Fluchtgefahr sitzt der türkischstämmige Familienvater bereits seit April 2022 in Untersuchungshaft. Zuvor wurden im Rahmen mehrerer Durchsuchungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Vielzahl von Beweismitteln sichergestellt und ausgewertet. Zu-dem wurden Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich gepfändet. Die umfangreichen Ermittlungen füllen dabei über 100 Aktenordner. Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen beträgt rund 2,5 Millionen Euro.
Die wegen Beihilfe verurteilten 36 und 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen hatten unter anderem die Aufgaben neue Arbeiter anzuwerben, Verträge mit den Auftraggebern zu schließen und den Arbeitnehmern den Schwarzlohn auszuzahlen, nachdem sie zuvor die entsprechenden Summen von den Firmenkonten abgehoben haben.
Die verurteilte 41-jährige Deutsche fungierte als persönliche Assistentin des Hauptangeklagten und war hauptsächlich in der Buchhaltung tätig. Sie kümmerte sich um das Schreiben von Rechnungen, die Erstellung und Buchung von Scheinrechnungen und die Überweisungen sowie Barabhebungen von den Firmenkonten.
Die Kammer des Landgerichts führte in ihrem Urteil aus, dass es sich um ein hochkriminelles System gehandelt habe, das über Jahre hinweg einen hohen Schaden an den Sozialkassen angerichtet habe und zentral durch den Hauptangeklagten gesteuert wurde. Dieser habe zudem wegen falscher Angaben im Insolvenzverfahren und Entnahmen sowie Verschiebungen von Vermögenswerten den Tatbestand des Bankrotts verwirklicht. Es wurde deshalb die Einziehung des Wertes von Taterträgen von rund 5,3 Millionen Euro durch das Gericht angeordnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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