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Dienstag, 3. Dezember 2024

HZA-MS: Zoll nimmt Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier / Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

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Münster (ots) –

Zwei Verdachtsfälle auf fehlende Mindestlohnzahlungen, zweimal vermutlicher Leistungsmissbrauch sowie drei Fälle von unklarer Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern – das sind die ersten Ergebnisse einer groß angelegten Kontrolle gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die das Hauptzollamt Münster am vergangenen Freitagabend bei Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes im gesamten Münsterland vorgenommen hat.

Die Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren Teil einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung. Im Fokus standen dabei sämtliche Aufgabenbereiche des Wach- und Sicherheitsgewerbes, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.

Beim Hauptzollamt Münster waren 40 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit (sogenannter Leistungsmissbrauch) und die illegale Beschäftigung von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis überprüft. Darüber hinaus spielten auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.

Im Münsterland prüfte der Zoll unter anderem die Sicherheitskräfte einer Großveranstaltung, die Sicherheitsdienste von Erstaufnahme- und Wohnungsloseneinrichtungen sowie Securitypersonal von Diskotheken und Bars.

Die Beschäftigten des Hauptzollamts Münster befragten insgesamt 148 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in zwei Unternehmen die Geschäftsunterlagen. Dabei ergab sich in zwei Fällen der Verdacht, dass Beschäftigte nicht den Mindestlohn erhielten. Zwei Personen gaben an, trotz ihrer Erwerbstätigkeit Bürgergeld zu beziehen, und in drei Fällen war für die Zöllnerinnen und Zöllner die Aufenthaltserlaubnis der Beschäftigten nicht eindeutig. Ob diese Fälle rechtlich geahndet werden müssen und sich gegebenenfalls weitere Fälle anschließen, wird die Auswertung der Daten in den kommenden Wochen zeigen.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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