Kiel und Lübeck (ots) –
Rund 13,5 Kilo Marihuana stellte eine Kontrolleinheit des
Hauptzollamts Kiel am 4. Juli auf der BAB 1, Rastplatz Ohlendiek, in
Fahrtrichtung Norden im Fahrzeuginneren eines Pkw sicher.
Die Zöllnerinnen und Zöllner einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts
Kiel waren am Montagabend zu Routinekontrollen auf der BAB 1
unterwegs. Das Fahrzeug mit Itzehoer Kennzeichen wurde durch die
Zöllner auf den Rastplatz Ohlendiek geleitet. Zunächst folgte der PKW
auf den Rastplatz, wollte dort jedoch wieder auf die Autobahn fahren.
Nur indem sich die Einsatzkräfte mit ihrem Streifenwagen
davorstellten, konnte die Weiterfahrt verhindert werden. Während sich
der 21-jährige Fahrer ordnungsgemäß ausweisen konnte, führte, der
ebenfalls 21-jähriger Beifahrer keine Ausweispapiere mit sich.
Bei der sich anschließenden Kontrolle der Personen stießen die
Zöllnerin und Zöllner in einer Umhängetasche auf ein Messer, das im
Sinne des Waffengesetzes als verbotene Waffe gilt, sowie ein Tütchen
mit Marihuana und Haschisch.
Im Fahrzeug der beiden Personen befanden sich in mehreren Kartons
zwölf in Vakuumfolie verpackte Pakete mit Marihuana. Jedes Paket
hatte ein Gewicht von ca. einem Kilo. Darüber hinaus wurden weitere
Gefrierbeutel mit kleineren Mengen Marihuana gefunden. Insgesamt
wurde nach amtlicher Verwiegung ein Gesamtbruttogewicht von 13.43 kg
festgestellt.
Außerdem wurde bei den Personen Bargeld in Höhe von 600 Euro
aufgefunden. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts
des unerlaubten Verbringens von Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge, Bannbruch sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet
worden.
Bei einer anschließen erfolgten Wohnungsdurchsuchung wurde außerdem
weiteres Bargeld und Verpackungsmaterialien aufgefunden. Beide
Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Nachdem sich der
Tatverdacht gegen den Fahrer des Pkw erhärtet hatte, erließ das
Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 05. Juli 2022
einen Haftbefehl gegen diesen. Die weiteren Ermittlungen hat das
Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- übernommen.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich
ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)).
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gerrit Zander-Duntze
E-Mail: gerrit.zander-duntze@zoll.bund.de
Tel.: 0431 – 200 83 1107
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Quelle: ots