Kiel (ots) –
Bei der Prüfung einer Firma im Kreis Storman stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel gestern mehrere illegal beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest.
Die Einsatzkräfte der FKS führten die Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund eines anonymen Hinweises durch.
Vor Ort kontrollierten die Zöllner*innen 15 Personen, von denen sich elf als illegal Aufhältige ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland herausstellten.
Gegen die 11 taiwanesischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde des Kreises Stormarn erteilt. Ihnen droht nun die Ausweisung aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum.
Gegen die Geschäftsführerin der geprüften Firma wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet.
Der Zoll geht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung regelmäßig Hinweisen aus der Bevölkerung zur Bekämpfung von Gesetzesverstöße nach.
Hinweise können beispielsweise online eingereicht werden: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html Zusatzinformation: Die Zöllner*innen der Finanzkontrolle (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Die Zöllner*innen stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, ob der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird. Unter: www.zoll.de können Sie sich über die vielfältigen Aufgaben des Zolls informieren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Herr Gerrit Zander-Duntze
Telefon: 0431/20083-1107
Mobil: 01515/255 01 03
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Quelle: ots