Kiel (ots) –
Bereits am 7. März stellten Beamte des Hauptzollamtes Kiel bei der Kontrolle eines Taxis auf der A7 5 kg Marihuana sicher.
Der 44-jährige Taxifahrer und der 24-jährige Fahrgast gaben an, auf dem Weg von Hamburg nach Flensburg zu sein. Verbotene Gegenstände wie Waffen oder Drogen würden der Fahrgast nicht mitführen. Als die Beamten den Kofferraum öffneten, kamen jedoch zwei Kunststofftragetaschen zum Vorschein. Darin befanden sich fünf Pakete mit insgesamt 5 kg Marihuana und damit einem Straßenverkaufswert von etwa 20.000 Euro. Der Taxifahrer gab an, nichts von den Gepäckstücken gewusst zu haben. Er habe den Fahrgast in Hamburg einsteigen lassen und den Kofferraum im Fahrzeug sitzend per Knopfdruck geöffnet. Der Fahrgast habe das Gepäck eingeladen.
Während der Kontrolle versuchte der Fahrgast in ein angrenzendes Waldstück zu rennen und zu flüchten. Weit kam er jedoch nicht. Die Zollbeamten stoppten ihn, legten ihm Handfesseln an und verbrachten ihn zunächst zur Identitätsfeststellung in ein Flensburger Landespolizeirevier und anschließend ins Polizeigewahrsam.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und die vorläufige Festnahme ausgesprochen.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg, Dienstsitz Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft Flensburg.
Dieser Kontrollerfolg reiht sich ein in eine Serie von durch Zollbeamte vereitelte Schmuggelfahrten im Zusammenhang mit Taxis aus dem Jahr 2022.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO))
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gerrit Zander-Duntze
Telefon: 0431/20083-1107
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Quelle: ots