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Donnerstag, 3. Oktober 2024

HZA-HN: Urlaubsmitbringsel nachversteuert

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Heilbronn (ots) –

Bei Kontrollen Ende August auf der Bundesautobahn 6 bei Neuenstein stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn unversteuerten Goldschmuck fest.

Die beiden Urlaubsrückkehrer aus einem Nicht-EU-Land, die sich in Deutschland auf der Durchreise in ihr Heimatland befanden wurden auf die Tank- und Rastanlage Hohenlohe Nord für eine Zollkontrolle gelotst. Erste Fragen nach anmeldepflichtigen Waren wurden verneint. Die Urlaubsrückkehrer räumten erst auf explizite Fragen nach im Urlaub erworbenen Goldschmuck ein, solchen dort gekauft zu haben und mitzubringen.

Da die filigranen Armreifen bei der Einreise in die Europäische Union nicht versteuert wurden und ihr Wert deutlich über der Reisefreimenge für abgabenfreie Reisemitbringsel lag, erhob der Zoll rund 900 Euro Einfuhrabgaben nach.

Außerdem wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den 64-jährigen Mann eingeleitet.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen nicht alle Ware ohne Weiteres mitgebracht werden. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben.
Urlaubsmitbringsel sind unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei.
Falls Reisemitbringsel die Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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