Erfurt (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrollierte heute im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen. Im Fokus der Kontrollen standen Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe.
Rund 120 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt (80 in Thüringen und 40 in Südwestsachsen) befragten insgesamt knapp 700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (500 in Thüringen und 200 in Südwestsachsen) in 230 Geschäften (171 in Thüringen und 59 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei stellten sie in 32 Fällen erste Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen (21 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen).
An die Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflegebranche, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Erfurt rund 220 Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Mindestlohnbedingungen gegen Arbeitgeber ein (rund 140 in Thüringen und 80 in Südwestsachsen).
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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