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Mittwoch, 9. Oktober 2024

HZA-DO: Festnahme nach Flucht bei Kontrolle eines Restaurants / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

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Gelsenkirchen (ots) –

Am 21. November 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Restaurant in Gelsenkirchen.

In dem Restaurant wurde u.a. eine bosnische Staatsbürgerin angetroffen. Sie versuchte sich zunächst der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte aber rasch durch die Beamten im Keller des Gebäudes gestellt werden.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen bosnische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Die Frau im Alter von 23 Jahren konnte sich lediglich mit ihrem bosnischen Reisepass und ihrer bosnischen ID-Karte ausweisen. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte sie nicht.

„Als die Zollbeamten das Restaurant betraten, lief der Inhaber des Restaurants in die Küche und warnte seine Beschäftigten, in dem er laut „Zollkontrolle“ rief“ so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. „Die junge Frau rannte daraufhin durch den Hintereingang der Küche ins Treppenhaus und versuchte sich im Keller zu verstecken, wo die nacheilenden Zöllner sie jedoch rasch stellen konnten“, so Münch weiter.

Die Zollbeamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen die Frau ein und nahmen sie vorläufig fest.

Über den weiteren Verbleib der Beschuldigten entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Zusatzinformation:

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel.

Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie „schwarz“, haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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